Niedrigeres Beitragsniveau in der privaten Krankenversicherung
Ein noch niedrigeres Beitragsniveau als beim normalen Einsteiger-Tarif erreicht man, wenn das
Hausarztprinzip bzw. Primärarztprinzip im Tarif einkalkuliert ist. Man geht in diesen Fällen möglichst
immer zuerst zum Hausarzt (praktischer Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin), ehe man die teureren
Fachärzte aufsucht.
Die Ersparnis ist erheblich. Für bestimmte Fälle sind Ausnahmen dieses Vorgehens
zugelassen, wie beim Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, und in Notfällen. Ansonsten werden die
Leistungen um 20 bis 25 % für diese einzelnen Behandlungen gekürzt. Mit dem Krankenhaus und dem
Zahnbereich hat das Hausarztprinzip nichts zu tun.
Diese Regelung findet man hauptsächlich unter den Einsteiger-Tarifen. Es gibt jedoch auch bereits einige
Versicherer, die einen hochwertigen Schutz im Krankenhaus und/oder im Zahnbereich anbieten, und
dennoch im ambulanten Behandlungsbereich das Hausarztprinzip einbezogen haben. Auch hier bewegt
sich die Palette der Selbstbeteiligungen etwa zwischen 200,- bis 1.200,- Euro.
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