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Niedrigeres Beitragsniveau in der privaten Krankenversicherung

Ein noch niedrigeres Beitragsniveau als beim normalen Einsteiger-Tarif erreicht man, wenn das Hausarztprinzip bzw. Primärarztprinzip im Tarif einkalkuliert ist. Man geht in diesen Fällen möglichst immer zuerst zum Hausarzt (praktischer Arzt, Arzt für Allgemeinmedizin), ehe man die teureren Fachärzte aufsucht.

Die Ersparnis ist erheblich. Für bestimmte Fälle sind Ausnahmen dieses Vorgehens zugelassen, wie beim Augenarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, und in Notfällen. Ansonsten werden die Leistungen um 20 bis 25 % für diese einzelnen Behandlungen gekürzt. Mit dem Krankenhaus und dem Zahnbereich hat das Hausarztprinzip nichts zu tun.

Diese Regelung findet man hauptsächlich unter den Einsteiger-Tarifen. Es gibt jedoch auch bereits einige Versicherer, die einen hochwertigen Schutz im Krankenhaus und/oder im Zahnbereich anbieten, und dennoch im ambulanten Behandlungsbereich das Hausarztprinzip einbezogen haben. Auch hier bewegt sich die Palette der Selbstbeteiligungen etwa zwischen 200,- bis 1.200,- Euro.  



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